„Der Kirchenbezirk vereinigt eine bestimmte Anzahl von Gemeinden eines zusammengehörigen Gebietes zur gegenseitigen Unterstützung in ihrem Dienst und zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben. Der Kirchenbezirk soll sich in einer eigenständigen Lebens- und Dienstgemeinschaft auswirken und entfalten.
In unmittelbarer Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in den Lebensbereichen seines Raumes kann der Kirchenbezirk eigene Dienste und Einrichtungen schaffen und neue Arbeitsformen kirchlichen Dienstes entwickeln. Der Kirchenbezirk fördert die Verbundenheit der Gemeinden mit der Landeskirche, sowie den kirchlichen Werken und Einrichtungen. Er pflegt die ökumenischen Beziehungen der Gemeinden und des Kirchenbezirks zu anderen christlichen Gemeinschaften in seinem Bereich.“
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