Bezirkskirchenrat

Die Bezirkssynode wählt aus ihrer Mitte eine vorher festgelegte Anzahl theologischer und nichttheologischer Mitglieder in den Bezirkskirchenkrat.
Außerdem gehören der bzw. die Dekanin und der bzw. die Stellvertreter/in, der bzw. die Schuldekan/in und der bzw. die Vorsitzende der Bezirkssynode dem Bezirkskirchenrat kraft Amtes an.

Die Zahl der gewählten Mitglieder soll die Anzahl der kraft Amtes angehörenden übersteigen. Ebenso soll die Zahl der nichttheologischen Mitglieder die Zahl der theologischen Mitglieder übersteigen. Der Bezirkskirchenrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Aufgaben des Bezirkskirchenrats:

  • Er bereitet die Bezirkssynoden vor.
  • Er wirkt mit bei Visitationen.
  • Er wirkt mit bei der Einrichung, Aufhebung oder Verbindung von Pfarrstellen und Kirchengemeinden.
  • Er verwaltet das Vermögen und die Einrichtungen des Kirchenbezirks und übt die Dienstaufsicht über das Verwaltungsamt aus.
  • Er ist für die Dienstverhältnisse von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zuständig.
  • Er vermittelt und schlichtet, wenn Streitigkeiten zwischen Gemeinden, Kirchenältesten, Pfarrern/Pfarrerinnen auftreten.
 
Mitglieder des Bezirkskirchenrates im Evangelischen Kirchenbezirk Wertheim :
Dekanin Wibke Klomp, Dekanstellvertreter Oliver Habiger, Schuldekanin Birgit Niehaus, Landessynodale und Schuldekanin i.R. Cornelia Wetterich, Landessynodaler Helmut Wießner sowie der Vorsitzende der Bezirkssynode Ekkehard Hüneburg 
Pfarrerin Heike Kuhn, Bezirksjugendpfarrerin Laura Breuninger, Volker Haag (Nassig), Ingrid Kachel (Bettingen), Angelika Benz (Tauberbischofsheim), Susanne Burger (Wertheim),  Evelyn Freudenberger (Nassig)